Energiekostenzuschuss für Unternehmen

Förderungen



Analog zu den Abfederungen der Teuerung für private Haushalte sollen mit dem Energiekostenzuschuss nun auch insbesondere energieintensive Unternehmen entlastet werden. Der Energiekostenzuschuss ist Teil der Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung.

Energiekostenzuschuss im Überblick:

Budget: Erhöhung aufgrund der hohen Energiepreise von 450 Millionen Euro auf 1,3 Milliarden Euro
Abwicklung: aws 
Antragstellung: Ab Mitte November 2022 möglich

Förderung: 4 Förderstufen
Mit dem Energiekostenzuschuss werden energieintensive österreichische Unternehmen insgesamt in vier Stufen gefördert. Unternehmen, deren jährliche Energiekosten sich auf mindestens 3 Prozent des Produktionswertes bzw. Umsatzes belaufen, können den Zuschuss beantragen.

ACHTUNG: Für Unternehmen, deren Umsatz unter 700.000 Euro beträgt, gibt es diese 3-Prozent-Hürde nicht.

In der Stufe 1 werden Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe mit 30 Prozent der Preisdifferenz zum Vorjahr gefördert. Die Zuschussuntergrenze beträgt 2.000 Euro.

Um in die Stufe 2 des Energiekostenzuschuss-Programms zu gelangen, müssen sich als Voraussetzung die Preise für Strom und Erdgas zumindest verdoppelt haben. In diesem Fall werden bis zu 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit maximal 30 Prozent gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt hier 2 Millionen Euro. Treibstoffe können in dieser Stufe nicht gefördert werden.

Ab Stufe 3 müssen Unternehmen zudem zusätzlich einen Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten vorweisen. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 25 Millionen Euro möglich.

In Stufe 4 können nur ausgewählte Branchen, wie beispielsweise Stahlhersteller, unterstützt werden. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 50 Millionen Euro möglich.

Kleinst- und Kleinbetriebe:
Zusätzlich zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen werden analog zur Förderrichtlinie „Energiekostenzuschuss für Unternehmen“, Kleinst- und Kleinbetriebe auf Basis des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) im Rahmen eines Pauschalfördermodells gefördert. Herangezogen werden die Energiekosten des Unternehmens 2022 und diese sollen halbiert werden (optional: Verdoppelung der Energiekosten 2021). Davon werden 30 Prozent pauschaliert nach Stufen gefördert. Die Zuschusshöhe nach der Pauschalierung beträgt mindestens 300 Euro (dies entspricht 2.000 Euro Energiekosten) und maximal 1.800 Euro (bei 12.000 Euro Energiekosten).
 

 


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